100 km/h Regelung - Aufkleber mit Dienstsiegel bei Zulassungstelle erhältlich
Voraussetzungen für 100 km/h-Zulassung
Eine Freigabe für Tempo 100 muß beim zuständigen Verkehrsamt in die Anhängerpapiere eingetragen werden. Bei der Zulassungsstelle muß ein entsprechendes Gutachten von Dekra, TÜV oder GTÜ vorgelegt werden in dem bescheinigt wird, dass der Anhänger alle Voraussetzungen erfüllt.
Für ungebremste Anhänger und Anhänger ohne hydraulische Radstoßdämpfer
- Leergewicht des Zugfahrzeuges mindestens 2.500kg
Für gebremste Anhänger mit zusätzlichen hydraulischen Radstoßdämpfern
- Leergewicht des Zugfahrzeuges x 1,1 = max. zul. Gesamtgewicht des Anhängers
- zulässige Gesamtmasse des Anhängers <= zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeuges
- zul. Gesamtmasse des Anhängers <= zul. Anhängelast
Für gebremste Anhänger mit Stabiliserungseinrichtung (Antischlingerkuppl.)
und zusätzlich hydraulischn Radstoßdämpfern gilt:
Leergewicht des Zugfahrzeuges x 1,2 = max. zul. Gesamtgewicht des Anhängers
Weiterhin müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- hydraulische Radstoßdämpfer bei gebremsten Anhängern
- Reifen, die für mind. 120 km/h zugelassen (Index L) und nicht älter als 6 Jahre sind
- das Zugfahrzeug muß mit ABS ausgestattet sein
Das Amt händigt Ihnen dann den gesiegelten Tempo 100 Aufkleber für den Anhänger aus.